EU Taxonomie

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein einheitliches Klassifikationssystem der Europäischen Union, das Unternehmen dabei unterstützt, wirtschaftliche Aktivitäten anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit zu bewerten. Ihr Zweck ist es, Kapitalflüsse gezielt in nachhaltige Geschäftsmodelle umzulenken und Transparenz im Markt für grüne Finanzprodukte zu schaffen. Damit dient sie als zentrales Instrument zur Umsetzung des europäischen Green Deal.

Im Kern definiert die EU-Taxonomie, welche Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten können. Dazu müssen sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von sechs definierten Umweltzielen leisten, ohne dabei andere Umweltziele erheblich zu beeinträchtigen. Gleichzeitig müssen soziale Mindeststandards – etwa die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen – eingehalten werden.

EU-Taxonomie: Entstehung und Entwicklung

Die Grundlage für die EU-Taxonomie wurde 2018 mit dem EU-Aktionsplan „Financing Sustainable Growth“ gelegt. Dieser zielte darauf ab, nachhaltige Finanzierungen zu fördern. Die eigentliche Verordnung (EU) 2020/852 trat 2020 in Kraft und wurde durch delegierte Rechtsakte mit technischen Bewertungskriterien ergänzt.

Seitdem wird die Taxonomie stufenweise ausgebaut. Aktuell sind umfassende technische Bewertungskriterien für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in Kraft. Die übrigen vier Ziele – etwa Schutz der Biodiversität oder Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft – befinden sich in der Umsetzung. Dieser dynamische Rechtsrahmen wird fortlaufend präzisiert, um neue Sektoren und Technologien zu erfassen.

EU-Taxonomie: Die sechs Umweltziele im Überblick

Eine wirtschaftliche Aktivität kann nur dann als taxonomiekonform gelten, wenn sie mindestens eines der folgenden Umweltziele maßgeblich unterstützt: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

Neben der positiven Wirkung muss zudem sichergestellt sein, dass keine der anderen Zielsetzungen wesentlich beeinträchtigt wird – das sogenannte „Do No Significant Harm“-Prinzip. Ergänzend müssen soziale Mindeststandards eingehalten werden, um eine ganzheitlich nachhaltige Wirkung sicherzustellen.

Wer ist von der EU-Taxonomie betroffen?

Die EU-Taxonomie betrifft zunächst große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Mit der schrittweisen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab 2025 wird der Anwendungsbereich jedoch deutlich erweitert.

Berichtspflichtig sind künftig auch Unternehmen, die zwei der folgenden drei Schwellen überschreiten: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme. Auch börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie ausländische Unternehmen mit erheblicher Geschäftstätigkeit in der EU sind künftig einbezogen. Der Zeitplan reicht dabei bis ins Jahr 2028 und betrifft Millionen Organisationen europaweit.

EU-Taxonomie: Die sechs Umweltziele im Überblick

Im Zentrum der EU-Taxonomie stehen sechs ökologische Ziele, anhand derer wirtschaftliche Aktivitäten bewertet werden. Eine Aktivität gilt als nachhaltig, wenn sie zumindest eines dieser Ziele wesentlich unterstützt, ohne dabei ein anderes Ziel zu beeinträchtigen.

1. Eindämmung des Klimawandels

Aktivitäten, die direkte oder indirekte Reduktionen von Treibhausgasemissionen bewirken – etwa durch erneuerbare Energien, Energieeffizienz oder CO₂-arme Technologien.

2. Anpassung an den Klimawandel

Maßnahmen, die Risiken aus den Folgen des Klimawandels adressieren – beispielsweise durch klimaresiliente Infrastrukturen, Hochwasserschutz oder Frühwarnsysteme.

3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

Wirtschaftstätigkeiten, die den nachhaltigen Umgang mit Süßwasser, Grundwasser oder Meeresressourcen sicherstellen – zum Beispiel durch wassersparende Technologien oder Schutzmaßnahmen für Küstengebiete.

4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallschutz und Recycling

Initiativen, die Ressourceneffizienz, Wiederverwendung, Reparatur, Recycling oder längere Produktlebenszyklen fördern – wie z. B. das Design kreislauffähiger Produkte oder der Aufbau von Sekundärrohstoffmärkten.

5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung

Aktivitäten, die zur Reduktion von Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung beitragen oder umweltgefährdende Stoffe durch weniger schädliche Alternativen ersetzen.

6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme

Maßnahmen, die auf den Erhalt oder die Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen, Artenvielfalt und ökologischen Gleichgewichten abzielen – z. B. durch nachhaltige Landnutzung oder Renaturierung.

Berichtsanforderungen und KPIs

Im Zentrum der Berichterstattung stehen der Anteil taxonomiefähiger sowie der Anteil taxonomiekonformer wirtschaftlicher Tätigkeiten. Unternehmen müssen in ihrem Lagebericht angeben, wie hoch diese Anteile am Umsatz, an den Investitionsausgaben (CapEx) und an den Betriebsausgaben (OpEx) sind.

Diese Angaben müssen nachprüfbar sein und gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie unter Rückgriff auf zugelassene technische Bewertungskriterien erfolgen. Ziel ist es, Investoren und Stakeholdern eine nachvollziehbare Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit unternehmerischen Handelns zu ermöglichen.

Regulatorische und wirtschaftliche Bedeutung der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist mehr als ein regulatorisches Instrument. Sie verändert die Art und Weise, wie Unternehmen Nachhaltigkeit strategisch einbinden. Drei übergeordnete Zielsetzungen stehen im Zentrum: Die Umlenkung von Kapitalströmen hin zu nachhaltigen Investitionen, die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in das Risikomanagement von Unternehmen sowie die Förderung langfristiger wirtschaftlicher Aktivitäten.

Darüber hinaus schafft die Taxonomie die Grundlage für zahlreiche flankierende Regelwerke wie den EU Green Bond Standard oder den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Sie wirkt sich damit auch auf Finanzierungen, Ratingverfahren und Investorenentscheidungen aus.

Umsetzung in der Unternehmenspraxis

Für Unternehmen ist die EU-Taxonomie sowohl Herausforderung als auch Chance. Die Bewertung ihrer Aktivitäten erfordert neue Datenflüsse, bereichsübergreifende Zusammenarbeit und oft auch den Einsatz spezialisierter Softwarelösungen.

Wer die Anforderungen frühzeitig integriert, profitiert von einer gesteigerten Finanzierungsattraktivität, einer stärkeren Positionierung am Markt und einem besseren Verständnis für die eigene Wertschöpfung im Kontext nachhaltiger Entwicklung. Die Einbindung digitaler Tools, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit über die gesamte Liefer- und Transportkette hinweg sicherstellen, wird dabei zunehmend zum Erfolgsfaktor.

Fazit

Die EU-Taxonomie bringt Klarheit in die Frage, was nachhaltiges Wirtschaften bedeutet – und verankert ökologische Kriterien verbindlich im Finanz- und Unternehmenskontext. Unternehmen, die die damit verbundenen Anforderungen als strategische Chance begreifen, können nicht nur regulatorischen Risiken vorbeugen, sondern einen echten Wettbewerbsvorteil erzielen. Wer früh beginnt, ist nicht nur compliant, sondern auch zukunftsorientiert aufgestellt.

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