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Neue Anforderungen durch die CSRD

Ab 2025 tritt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft und löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab. Diese Richtlinie schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für die Berichterstattung über nicht-finanzielle Daten und erhöht damit die Transparenz in der gesamten EU.

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, umfassende Berichte über ihre Nachhaltigkeitsleistung, einschließlich ihres CO₂-Fußabdrucks, vorzulegen. Sie zielt darauf ab, die Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten (ESG) zu verbessern und gilt für große, börsennotierte sowie viele mittelständische Unternehmen.

Durch die CSRD wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung für eine Vielzahl von Unternehmen in der EU verpflichtend und fest in die regulären Geschäftsberichte integriert.

Wann ist die erste Berichterstattung fällig?

Abgabe 2025
basierend auf 2024
Abgabe 2026
basierend auf 2025
Abgabe 2027
basierend auf 2026
Abgabe 2029
basierend auf 2028
von NFRD betroffene Unternehmen

Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen, müssen ab 2024 die CSRD-Vorgaben erfüllen.

Große Unternehmen

Dazu zählen Unternehmen, die mindestens zwei Kriterien erfüllen:

  • mehr als 250 Mitarbeitende
  • 50 Mio. € Umsatz
  • 25 Mio. € Bilanzsumme
Kleine und mittelgroße börsennotierte Unternehmen

Börsennotierte Unternehmen müssen ab 2026 nach CSRD berichten. Ein Aufschub bis 2028 ist Möglich.

Bestimmte nicht-europäische Unternehmen

Unternehmen mit über 150 Mio. € Nettoumsatz in der EU und einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung.

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